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TV Arnsberg entlastet Mitglieder für ausgefallene Sportstunden während der Corona-Pandemie

16. 06. 2020

Der geschäftsführende Vorstand des TV Arnsberg hat beschlossen, für das 3. Quartal 2020 außer dem satzungsgemäßen monatl. Mitgliedsbeitrag keine abteilungsspezifischen Beiträge, Sonderbeiträge und Kursgebühren zu erheben. Damit soll für die während der Corona-Pandemie ausgefallenen Sportangebote ein Ausgleich geschaffen werden. Außerdem werden gegenüber der üblichen Praxis in den vorausgegangenen Jahren auch während der Sommerferien NRW weiterhin Sportangebote unterbreitet. Dies ist möglich, da die Stadt Arnsberg einen Großteil der Sportstätten für die Sportvereine offenhält. Eine Aussetzung oder Kürzung des eigentlichen Mitgliedsbeitrages ist rechtlich nicht zulässig. Hierzu müsste vorab ein mehrheitlicher Beschluss durch eine rechtskräftig einberufene Mitgliederversammlung gefasst werden. Andernfalls würde der geschäftsführende Vorstand einen Rechtsverstoß mit allen daraus resultierenden Folgen begehen.

 

Mit dem nun beschrittenen Weg wurde ein rechtlich vertretbarer Kompromiss gefunden, bei dem zu hoffen bleibt, dass die Vereinskasse trotz weiterhin zu entrichtender Zahlungen wie Mieten, Personalkosten, Verbandsabgaben, Versicherungen usw. nicht zu stark „gebeutelt“ wird. Gleichzeitig wird den in der Ferienzeit aufgrund von Corona und dessen Auswirkungen Daheimgebliebenen ein kleines Angebot für ausgefallene Urlaubsfreuden unterbreitet.