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Reha-Sportangebote des TVA finden bis Ende November weiterhin nicht statt

13. 11. 2020

Die am 10.11.2020 veröffentlichte veränderte Fassung der Corona-Schutzverordnung NRW lässt Reha-Sport für Gruppen, an denen ausschließlich Personen mit einer vorliegenden ärztlichen Verordnung teilnehmen, grundsätzlich zu. Dennoch hat der geschäftsführende Vorstand am 12. Nov. 2020 zum Schutz des überwiegend zur Risikogruppe zählenden Personenkreises beschlossen, bis Ende Nov. 2020 keinerlei Reha-Sport anzubieten. Diese Vorgehensweise war vorab mit einem erfahrenen Übungsleiter für Reha-Sport abgestimmt worden. Der TVA bittet bei dem betroffenen Personenkreis um Verständnis für diese im Sinne einer möglichst weitgehenden Gesundheitsvorsorge beschlossenen Maßnahme.