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Schulpflichtige Kinder gelten nur außerhalb der Schulferien als getestet

06. 10. 2021

Der TV Arnsberg macht vor Beginn der Herbstferien (11.-23.10.2021) darauf aufmerksam, dass Schüler*innen nur außerhalb der Schulferien als getestet gelten. Deshalb benötigen nicht vollständig geimpfte oder genesene Schüler*innen für die Teilnahme an Sportveranstaltungen, bei der die 3G-Regel zur Anwendung kommt, einen aktuellen (nicht älter als 48 Stunden) negativen Corona-Test.