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Zusätzliche Testpflicht (2G+) entfällt für GEBOOSTERTE!!!

11. 01. 2022

Ab dem 13. Jan. 2022 gilt in NRW eine aktualisierte Corona-Schutzverordnung. Die 2G+ -Regel (geimpft oder genesen und getestet) bleibt vom Grundsatz her für die Sportausübung in Innenräumen weiterhin gültig, jedoch entfällt für Personen, die über eine Auffrischungsimpfung (geboostert) verfügen, die zusätzliche Testpflicht.

 

Wörtlich heißt es in der Verordnung:

Die zusätzliche Testpflicht nach Satz 1 entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren.

 

Der TV Arnsberg macht darauf aufmerksam, dass die entsprechenden Nachweise (Impfnachweis und gültiger Testnachweis wenn nicht Auffrischungsimpfung erfolgt ist) sowie ein Ausweisdokument bei der Sportausübung bereitzuhalten ist!