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TV Arnsberg verzichtet auch im 4. Quartal 2020 auf Sonderbeiträge

17. 09. 2020

Da die Sportangebote des TV Arnsberg aufgrund der Corona-Pandemie immer noch Einschränkungen unterliegen, verzichtet der TV Arnsberg im 4. Quartal 2020, wie auch schon im 3. Quartal auf die Erhebung von abteilungsspezifischen Beiträgen, Sonderbeiträge und Kursgebühren. Dies hat der geschäftsführende Vorstand so in seiner Sitzung am 16. Sept. 2020 einstimmig beschlossen.

 

Eine Aussetzung oder Kürzung des eigentlichen Mitgliedsbeitrages ist dagegen rechtlich nicht zulässig. Hierzu müsste vorab ein mehrheitlicher Beschluss durch eine rechtskräftig einberufene Mitgliederversammlung gefasst werden. Andernfalls würde der geschäftsführende Vorstand einen Rechtsverstoß mit allen daraus resultierenden Folgen begehen.

 

Erfreulich auch, dass bis auf wenige Ausnahmen die Mitglieder dem TV Arnsberg trotz immer noch eingeschränkter Sportangebote weiterhin die Treuer halten. Dafür herzlichen Dank!

 

Das verdeutlicht auch, dass ein gemeinnütziger und alteingesessener Sportverein mehr ist als Fitnessanbieter unter Vielen, sondern ein in der Bevölkerung und im gesellschaftlichen Zusammenleben wichtiger Bestandteil.