Weiterhin keine Sportangebote laut CoronaSchVO NRW zulässig

08. 01. 2021

Die ab dem 11. Jan. 2021 gültige Coronaschutzverordnung NRW untersagt weiterhin alle sportlichen Aktivitäten im Freizeit- und Amateursportbereich. Wörtlich heißt es dort in § 9:

 

"Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig."

 

Daher können wir Ihnen leider noch nicht wieder unsere Sportangebote in den vom TV Arnsberg genutzten Sportstätten anbieten.

 

Die von einigen ÜL über Videokonferenzsoftware angebotenen virtuellen Übungs-/Fitnesseinheiten sind von den Beschränkungen ausgenommen und werden weiterhin angeboten. Details hierzu können telefonisch (02931/3767) zu den sonst üblichen Öffnungszeiten unserer Geschäftsstelle erfragt werden. Die Geschäftsstelle selbst bleibt jedoch vorerst geschlossen. Die Mitarbeiterinnen sind im Home-Office tätig und erreichbar.