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Corona-Schutzverordnung NRW ab 16. Jan. 2022 erneut geändert

17. 01. 2022

Ab dem 16. Jan. 2022 gilt in NRW eine nochmals angepasste Corona-Schutzverordnung. Die 2G+ -Regel (geimpft oder genesen und getestet) bleibt vom Grundsatz her für die Sportausübung in Innenräumen weiterhin gültig. Jedoch entfällt für Personen, die über eine Auffrischungsimpfung (geboostert) verfügen oder für 2-fach geimpfte zwischen dem 15. und 90. Tag die zusätzliche Testpflicht. Als geboostert gilt jedoch nur noch, wer dreimal mit einem in der EU zugelassenen Vakzin gegen Corona geimpft ist. Personen, die nur eine Dosis des Johnson & Johnson-Vakzins erhalten haben, gelten nicht als vollständig immunisiert.

 

Der TV Arnsberg macht darauf aufmerksam, dass die entsprechenden Nachweise, Impfnachweis und je nach Impfstatus ein gültiger Testnachweis sowie ein Ausweisdokument bei der Sportausübung bereitzuhalten sind! Die Übungsleiter*innen/Trainer*innen sind angehalten, auf die Einhaltung der Corona-Regeln bereits beim Zugang zum Gebäude, in dem sich die Sportstätte befindet, zu achten.

 

Sollten sich die rechtlichen Voraussetzungen ändern, wird dies auf der Homepage des TV Arnsberg mitgeteilt.