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Aktualisierte Coronaschutzverordnung NRW ab dem 19. März 2022

19.​03.​2022

In der aktualisierten Coronaschutzverordnung NRW hat sich für den Sportbetrieb nur geändert, dass für Sport im Freien keinerlei einschränkende Regelungen mehr gelten. Sportreiben in Innenräumen unterliegt weiterhin der 3G-Regel.

 

Nähere Einzelheiten finden Sie  h i e r.

 

WICHTIG!!! Bitte bleiben Sie weiterhin vorsichtig und achten Sie konsequent auf die AHA-L-Regeln (Abstand, Hygiene, Maske, Lüften).

 

Der TV Arnsberg macht darauf aufmerksam, dass die entsprechenden Nachweise, Impfnachweis bzw. ein gültiger Testnachweis sowie ein Ausweisdokument bei der Sportausübung bereitzuhalten sind! Die Übungsleiter*innen/Trainer*innen sind angehalten, auf die Einhaltung der Corona-Regeln bereits beim Zugang zu den Sportstätten zu achten.