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Aktualisierte Coronaschutzverordnung NRW ab dem 19. März 2022

19. 03. 2022

In der aktualisierten Coronaschutzverordnung NRW hat sich für den Sportbetrieb nur geändert, dass für Sport im Freien keinerlei einschränkende Regelungen mehr gelten. Sportreiben in Innenräumen unterliegt weiterhin der 3G-Regel.

 

Nähere Einzelheiten finden Sie  h i e r.

 

WICHTIG!!! Bitte bleiben Sie weiterhin vorsichtig und achten Sie konsequent auf die AHA-L-Regeln (Abstand, Hygiene, Maske, Lüften).

 

Der TV Arnsberg macht darauf aufmerksam, dass die entsprechenden Nachweise, Impfnachweis bzw. ein gültiger Testnachweis sowie ein Ausweisdokument bei der Sportausübung bereitzuhalten sind! Die Übungsleiter*innen/Trainer*innen sind angehalten, auf die Einhaltung der Corona-Regeln bereits beim Zugang zu den Sportstätten zu achten.