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Aktuelle Corona-Schutzverordnung lässt Sport ohne Einschränkunen zu

05. 04. 2022

Die ab dem 3. April 2022 gültige Corona-Schutzverordnung sieht keine Einschränkungen mehr für den Sportbetrieb vor. Auf dieser Grundlage ist es ab sofort möglich, auch ohne einen gültigen Nachweis einer Impfung gegen Corona bzw. eines negativen Corona-Schnelltests, Sport beim TVA auszuüben.

 

Bitte bedenken Sie jedoch, das die 7-Tages-Inzidenz in NRW nach wie vor über einem Wert von 1.000 liegt. Daher sollte es auch beim Sporttreiben oberstes Ziel sein, trotz der politischen Entscheidungen dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren. Hierzu kann jede*r persönlich und im Vereinsumfeld durch nachfolgende Maßnahmen beitragen:

  • Eigenverantwortlichkeit übernehmen: sich selbst und andere möglichst keiner unangemessener Infektionsgefahr aussetzen!
  • AHA – Regeln beachten (Abstand/Hygieneregeln/Maske/Lüften)!

 

Viel Spaß beim Sport.

Bleiben Sie gesund!