3G-Regel gilt bei Sport in Innenräumen
Ab dem 20. August 2021 gilt in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung. Diese für NRW geltende Corona-Schutzverordnung sieht unter anderem vor, dass beim Übersteigen der 7-Tage-Inzidenz von 35 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt dort die „3G-Regel“ gilt. Wird der Wert auch im Landesdurchschnitt überschritten, gilt die „3G-Regel“ landesweit.
Die neue 3G-Regel
Vollständig Geimpften und Genesenen stehen alle Einrichtungen und Angebote wieder offen. Alle anderen müssen ab einer Inzidenz von 35 für bestimmte Veranstaltungen/Dienstleistungen negativ getestet sein. Ein negativer Antigen-Schnelltest (max. 48 Stunden alt) wird u.a. benötigt für Sport in Innenräumen.
Die 3G-Regel kommt auch für Begleitpersonen (z.B. Elternteile beim Kinderturnen) zur Anwendung.
Da im Landesdurchschnitt NRW die 7-Tage-Inzidenz von 35 überschritten ist, kommt ab Freitag, dem 20. August 2021 die 3G-Regel auch bei Sportangeboten des TVA in Innenräumen zur Anwendung!